Blühstreifen

Wohnstätte, Nistplatz und Rückzugsort


Blühstreifen entlang von Ackerflächen haben einen hohen ökologischen Nutzen für Tiere und Pflanzen. In der intensiv genutzten Feldflur fehlen vielen Insekten geeignete Blütenpflanzen, die ihnen Nahrung bieten. Deshalb ist die Hälfte unserer heimischen Bienenarten vom Aussterben bedroht.

Durch die Anlage von Blühstreifen tragen wir aktiv zum Überleben vieler Insekten und somit auch zum Erhalt der Artenvielfalt und Biodiversität bei. Die bunte Farbenpracht der Blüten bieten vom Frühjahr bis zum Spätsommer Nektar für Schmetterlinge und Bienen. Die Samen sind die Nahrung zahlreicher Vögel. Im Winter wirken die Pflanzen im Blühstreifen als zusätzliche Isolierschicht zwischen dem Schnee und der Erde. Damit schützen sie im Boden überwinternde Lebewesen vor Kälte und Frost.

Auch viele andere Tiere profitieren von Blühstreifen. Mehrjährige Blühflächen werden z.B. von Wildtieren wie Rehen, Hasen und Fasanen zur Äsung und Deckung genutzt. Reptilien und kleinere Säugetiere nutzen sie als Wohn- und Nistplatz. Während der Ernte dienen Blühstreifen als Rückzugsgebiet. Von dort ausgehend können die angrenzenden Ackerflächen nach der Ernte wieder besiedelt werden.


Wissenswertes

Neben der Schaffung neuer Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen gibt es viele weitere wichtige Gründe für die Anlage von Blühflächen. Blühstreifen sind ein ganzjähriger Bodenschutz gegen Erosion und bieten Schutz des Oberflächen- und Grundwassers. Sie dienen der Ausweitung des Biotopverbundsystems und bereichern nicht zuletzt die Landschaft als Erholungsorte auch für uns Menschen.



Die Agrargesellschaft Herbsleben AG bewirtschaftet Flächen nach den Vorgaben des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) "Thüringer Programm zur Förderung von umwelt-und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege" und erhält dafür Fördermittel.

Mit diesem Programm investieren Europa, die Bundesrepublik Deutschland (im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes") und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.


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